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Villa Roth
Dienstleistungen

Eheschließung im Ausland, Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung

Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte sind

  • die Ehegatten selbst
  • sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder

  • Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
    Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.
  • Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR

  • Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.

  • § 34 Personenstandsgesetz (PStG)

Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - I/2 Standesamt

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - I/2 Standesamt
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
+49 9868 9862-0+49 9868 9862-0
+49 9868 9862-219+49 9868 9862-219

Edler, UteSachgebietsleiterin
09868 9862-12009868 9862-120
09868 9862-14909868 9862-149
Reichert, JessicaSachbearbeiterin
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I/2 StandesamtOrt
Anton-Roth-Weg 9
91583Schillingsfürst

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)