Die Erteilung der Erlaubnis kommt nur bei Verzicht wegen hohen Alters oder aus gesundheitlichen Gründen in Betracht.
Von einem hohen Alter ist bei Vollendung des 65. Lebensjahres auszugehen.
Unter dem Begriff „gesundheitliche Gründe“ fallen alle erstzunehmenden Beeinträchtigungen der Gesundheit, die ein freiwilliges Ausscheiden aus dem Berufsleben aus der Sicht des Betroffenen als vernünftig erscheinen lassen. Zum Nachweis der gesundheitlichen Beeinträchtigung ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Hohes Alter oder Gesundheitsgründe müssen jeweils die Ursache des Verzichts auf die Bestellung als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r sein. Wer auf die Bestellung verzichtet, um dem Erlöschen der Bestellung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 StBerG oder gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 4 StBerG oder dem Widerruf der Bestellung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 2 StBerG zuvorzukommen, der kann Alters- oder Gesundheitsgründe nicht für sich in Anspruch nehmen.