Bauland, Bereitstellung durch Gemeinde
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - III/1 Bauverwaltung und Beitragsrecht
AdresseVerwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - III/1 Bauverwaltung und Beitragsrecht
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
+49 9868 9862-0+49 9868 9862-0
+49 9868 9862-219+49 9868 9862-219
Weinreich, Monikastellvertretende Amtsleiterin
III/1 Bauverwaltung und BeitragsrechtOrt
Anton-Roth-Weg 9
91583Schillingsfürst
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