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Villa Roth
Dienstleistungen

Bauland, Bereitstellung durch Gemeinde

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

  • Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - III/1 Bauverwaltung und Beitragsrecht

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - III/1 Bauverwaltung und Beitragsrecht
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
+49 9868 9862-0+49 9868 9862-0
+49 9868 9862-219+49 9868 9862-219

Weinreich, Monikastellvertretende Amtsleiterin
09868 9862-31009868 9862-310
09868 9862-21909868 9862-219

III/1 Bauverwaltung und BeitragsrechtOrt
Anton-Roth-Weg 9
91583Schillingsfürst

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