Gemeindestraßen, Informationen zum Straßenbau
Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebiets.
Die Gemeinden bauen und unterhalten die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebietes.
Nähere Informationen Ihrer Gemeinde zu Gemeindestraßen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.
Informationen zum Thema "Straßen- und Brückenbau in Bayern" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (siehe "Weiterführende Links").
- Art. 9 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
- Art. 47 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - Dienststelle III - Bauamt
AdresseVerwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - Dienststelle III - Bauamt
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
+49 9868 9862-0+49 9868 9862-0
+49 9868 9862-219+49 9868 9862-219
Dienststelle III - BauamtOrt
Anton-Roth-Weg 9
91583Schillingsfürst
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)