Kreistagssitzung, Erstellung einer Niederschrift
Über die Verhandlungen des Kreistags sind Niederschriften anzufertigen.
Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei.