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Villa Roth
Dienstleistungen

Wasserversorgung, Zahlung der Wassergebühren

Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

  • Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - II/5 Steuerstelle und Abgaben

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - II/5 Steuerstelle und Abgaben
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
+49 9868 9862-0+49 9868 9862-0
+49 9868 9862-219+49 9868 9862-219

Hermann, LudmillaSachbearbeiterin
09868 9862-25009868 9862-250
09868 9862-21909868 9862-219

II/5 Steuerstelle und AbgabenOrt
Anton-Roth-Weg 9
91583Schillingsfürst

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