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Villa Roth
Dienstleistungen

Steuern, Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit

Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.

Auskünfte hierzu erteilt das Bayerische Landesamt für Steuern.

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)