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Villa Roth
Dienstleistungen

Spendenquittung, Ausstellung durch die Gemeinde

Gemeinden stellen Spendenquittungen für Sach- und Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke aus.

Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.

Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.

Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.

 

 

Vordrucke zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen

Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - II/4 Kasse

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - II/4 Kasse
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
+49 9868 9862-0+49 9868 9862-0
+49 9868 9862-219+49 9868 9862-219

Battke, NadjaSachgebietsleiterin
09868 9862-24009868 9862-240
09868 9862-21909868 9862-219

II/4 KasseOrt
Anton-Roth-Weg 9
91583Schillingsfürst

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)