Spendenquittung, Ausstellung durch die Gemeinde
Gemeinden stellen Spendenquittungen für Sach- und Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke aus.
Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Vordrucke zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - II/4 Kasse
AdresseVerwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - II/4 Kasse
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
+49 9868 9862-0+49 9868 9862-0
+49 9868 9862-219+49 9868 9862-219
Battke, NadjaSachgebietsleiterin
II/4 KasseOrt
Anton-Roth-Weg 9
91583Schillingsfürst
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)