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Villa Roth
Dienstleistungen

Marktgebühren, Erhebung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

  • Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG)

Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - Dienststelle I - Haupt- und Ordnungsamt

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - Dienststelle I - Haupt- und Ordnungsamt
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
+49 9868 9862-0+49 9868 9862-0
+49 9868 9862-219+49 9868 9862-219

Kiss, JosefSachgebietsleiter
09868 9862-13009868 9862-130
09868 9862-14909868 9862-149

Dienststelle I - Haupt- und OrdnungsamtOrt
Anton-Roth-Weg 9
91583Schillingsfürst

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)