Schulsport-Wettbewerbe, Beantragung einer Kostenerstattung
Die Fahrt- und Wettkampfkosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen entstehen, können auf Antrag erstattet werden.
Die Fahrt- und Wettkampfkosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen entstehen, können auf Antrag erstattet werden.
Die Kosten für die Durchführung der Wettkämpfe sowie Fahrt und ggf. Übernachtung der Schulmannschaften (einschließlich Tagegelder der Mannschaftsbetreuerinnen bzw. -betreuer) werden bei Vorlage der Belege abgerechnet:
Weitere Informationen zur Kostenregelung, insb. bei der Nutzung der Deutschen Bahn AG, privater Busunternehmer oder privater PKW, sind der für jedes Schuljahr neu herausgegebenen Onlinebroschüre „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“ der Landesstelle für den Schulsport zu entnehmen (siehe „Weiterführende Links“).