Statistiken, Führung durch die Gemeinde
Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kommunale Statistiken führen.
Die Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse Statistiken durchführen, wenn Einzelangaben oder Ergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Statistik oder von anderen öffentlichen Stellen weder zur Verfügung gestellt noch anderweitig ermittelt werden können und eigene Statistikstellen eingerichtet werden.
Statistiken zur Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben (eigener Wirkungskreis) sind in der Regel durch Satzungen anzuordnen. Statistiken für die Wahrnehmung von übertragenen Aufgaben (übertragener Wirkungskreis) bedürfen grundsätzlich einer Anordnung durch Gesetz oder staatliche Rechtsverordnung.
- Bayerisches Statistikgesetz (BayStatG)
Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - II/2 Kämmerei
AdresseVerwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - II/2 Kämmerei
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
+49 9868 9862-0+49 9868 9862-0
+49 9868 9862-219+49 9868 9862-219
Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - III/1 Bauverwaltung und Beitragsrecht
AdresseVerwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - III/1 Bauverwaltung und Beitragsrecht
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
+49 9868 9862-0+49 9868 9862-0
+49 9868 9862-219+49 9868 9862-219
Mack, CarolinSachbearbeiterin
Weinreich, Monikastellvertretende Amtsleiterin
II/2 KämmereiOrt
Anton-Roth-Weg 9
91583Schillingsfürst
III/1 Bauverwaltung und BeitragsrechtOrt
Anton-Roth-Weg 9
91583Schillingsfürst
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)