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Villa Roth
Dienstleistungen

Kommunale Kindertageseinrichtung, Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

  • Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - Dienststelle II - Finanzverwaltung

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - Dienststelle II - Finanzverwaltung
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
+49 9868 9862-0+49 9868 9862-0
+49 9868 9862-219+49 9868 9862-219

Beck, FlorianAmtsleiter
09868 9862-20009868 9862-200
09868 9862-21909868 9862-219

Dienststelle II - FinanzverwaltungOrt
Anton-Roth-Weg 9
91583Schillingsfürst

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)