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Villa Roth
Dienstleistungen

Reisepass, Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

  • § 15 Passgesetz (PassG)
  • § 25 Passgesetz (PassG)

Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - I/4 Einwohnermeldeamt

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - I/4 Einwohnermeldeamt
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
+49 9868 9862-0+49 9868 9862-0
+49 9868 9862-219+49 9868 9862-219

Ott, DanielaSachbearbeiterin
09868 9862-14109868 9862-141
09868 9862-14909868 9862-149
Ströhlein, BiancaSachbearbeiterin
09868 9862-14209868 9862-142
09868 9862-14909868 9862-149
Göller, TinaSachbearbeiterin
09868 9862-14309868 9862-143
09868 9862-14909868 9862-149

I/4 EinwohnermeldeamtOrt
Anton-Roth-Weg 9
91583Schillingsfürst

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)