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Villa Roth
Dienstleistungen

Kommunaler Veranstaltungsraum, Reservierung

Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.

Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.

  • Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
  • Art. 5 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)

Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - Dienststelle I - Haupt- und Ordnungsamt

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - Dienststelle I - Haupt- und Ordnungsamt
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
+49 9868 9862-0+49 9868 9862-0
+49 9868 9862-219+49 9868 9862-219

Kiss, JosefSachgebietsleiter
09868 9862-13009868 9862-130
09868 9862-14909868 9862-149

Dienststelle I - Haupt- und OrdnungsamtOrt
Anton-Roth-Weg 9
91583Schillingsfürst

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)