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Villa Roth
Dienstleistungen

Öffentliche Grünanlagen, Beantragung einer Sondernutzung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - III/1 Bauverwaltung und Beitragsrecht

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - III/1 Bauverwaltung und Beitragsrecht
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
+49 9868 9862-0+49 9868 9862-0
+49 9868 9862-219+49 9868 9862-219

III/1 Bauverwaltung und BeitragsrechtOrt
Anton-Roth-Weg 9
91583Schillingsfürst

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)