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Villa Roth
Dienstleistungen

Stelle für die Schulung in Erster Hilfe, Beantragung der amtlichen Anerkennung

Wer Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber durchführen möchte, benötigt grundsätzlich eine amtliche Anerkennung als sog. "Stelle für die Schulung in Erster Hilfe".

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen u.a. an einer geeigneten Schulung in Erster Hilfe teilnehmen. Geeignete Schulungen werden von Stellen durchgeführt, die hierzu amtlich anerkannt sind.

Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit die amtliche Anerkennung für Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen.

Stellen, die ein Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur ersten Hilfe ermächtigt hat, benötigen unter bestimmten Voraussetzungen keine solche Anerkennung.

  1. Antrag
  2. Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder (amtl. Führungszeugnis)
  3. Befähigtes Lehrpersonal
  4. geeignete Schulungsräume
  5. Lehrmittel
  6. Lehrplan
  7. Haftpflichtversicherung

Der Antragsteller stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.

 

Rahmengebühr: 51,10 bis 511,00 €

6 - 8 Wochen

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)