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Villa Roth
Dienstleistungen

Gewässer dritter Ordnung, Informationen zur Gewässerunterhaltung

Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.

In Bayern gibt es etwa 90.000 km kleinere Gewässer. Die Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände sind zur Unterhaltung dieser Gewässer verpflichtet. Teilweise ist diese Unterhaltungspflicht auch auf Nutzer (z. B. Wasserkraftanlagenbetreiber) übertragen.

Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.

Bei Fragen rechtlicher Art kann Ihnen die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) weiterhelfen.

Anregungen und Antworten fachlicher Art erhalten Sie vom örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt.

  • Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - III/1 Bauverwaltung und Beitragsrecht

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - III/1 Bauverwaltung und Beitragsrecht
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
+49 9868 9862-0+49 9868 9862-0
+49 9868 9862-219+49 9868 9862-219

Weinreich, Monikastellvertretende Amtsleiterin
09868 9862-31009868 9862-310
09868 9862-21909868 9862-219

III/1 Bauverwaltung und BeitragsrechtOrt
Anton-Roth-Weg 9
91583Schillingsfürst

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)